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   BayObLG, 30.05.2023 - 203 StRR 149/23   

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BayObLG, 30.05.2023 - 203 StRR 149/23 (https://dejure.org/2023,44421)
BayObLG, Entscheidung vom 30.05.2023 - 203 StRR 149/23 (https://dejure.org/2023,44421)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Mai 2023 - 203 StRR 149/23 (https://dejure.org/2023,44421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    StGB § 267, § 269; StPO § 318
    Rechtsfolgenausspruch, Urteilsgründe, Fälschung beweiserheblicher Daten, Aufhebung, Sicherheitsgewerbe, Gesamtfreiheitsstrafe, BGH-Beschluss, Beschränkung der Berufung, Landgerichte, Bescheinigung, Fachliche Eignung, Fristgerechte Berufung, Zurückverweisung, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 267 ; StGB § 269 ; StPO § 318

  • rechtsportal.de

    StGB § 267 ; StGB § 269 ; StPO § 318

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09

    Urkundenfälschung (computertechnische Manipulation und Ausdruck einer

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2023 - 203 StRR 149/23
    Auch sie stellen nicht ohne weiteres unechte oder gefälschte Urkunden dar (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09 -, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10 -, juris; BayObLG NJW 1989, 2553, 2554; Zieschang in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl., §âEUR...267 Rn. 128 m.w.N.).

    Zwar kann im Wege computertechnischer Maßnahmen wie der Veränderung eingescannter Dokumente eine (unechte) Urkunde hergestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09 -, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 684/98 -, juris).

    Dafür muss die Reproduktion jedoch den Anschein einer von einem bestimmten Aussteller herrührenden Gedankenäußerung vermitteln, also einer Originalurkunde so ähnlich sein, dass die Möglichkeit einer Verwechslung nicht ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09 -, juris Rn. 8; BayObLG NJW 1989, 2553, 2554).

    cc) Soweit das Amtsgericht den Angeklagten wegen der Fälschung beweiserheblicher Daten verurteilt hat, ist darauf hinzuweisen, dass alleine das vom Tatrichter festgestellte elektronische Speichern einer manipulierten Urkunde nicht genügt, um den Tatbestand von § 269 Abs. 1 StGB zu erfüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09 -, juris Rn. 13 zu einem gespeicherten manipulierten notariellen Kaufvertrag; OLG Hamburg, Beschluss vom 7. August 2018 - 2 Rev 74/18 -, juris zu einem manipulierten ärztlichen Attest; vgl. auch Erb in MüKoStGB, 4. Aufl., § 269 Rn. 44).

  • BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10

    Aufhebung eines auf einer Verständigung basierenden Urteils wegen mangelnder

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2023 - 203 StRR 149/23
    Allein die Bereitschaft des Angeklagten, wegen eines bestimmten Sachverhalts eine Strafe hinzunehmen, entbindet das Gericht nicht von der Pflicht zur Aufklärung und Darlegung des Sachverhalts, soweit dies für den Tatbestand der dem Angeklagten vorgeworfenen Gesetzesverletzung erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

    a) Grundsätzlich ist es dem Tatrichter nicht verwehrt, bei einer Vielzahl von Straftaten, die denselben Tatbestand erfüllen, davon abzusehen, die konkreten Sachverhalte der Einzeltaten ausführlich mitzuteilen, und diese stattdessen in einer Liste zusammenzufassen, in der die jeweiligen Taten individualisiert werden, sofern die Taten in allen wesentlichen tatsächlichen Umständen, die den Tatbestand erfüllen, gleich gelagert sind (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10 -, juris Rn. 6).

    Einer bloßen Fotokopie ist, sofern sie nach außen als Reproduktion erscheint, mangels Beweiseignung sowie Erkennbarkeit des Ausstellers demgegenüber kein Urkundencharakter beizumessen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Auch sie stellen nicht ohne weiteres unechte oder gefälschte Urkunden dar (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09 -, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10 -, juris; BayObLG NJW 1989, 2553, 2554; Zieschang in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl., §âEUR...267 Rn. 128 m.w.N.).

  • BGH, 28.07.1999 - 5 StR 684/98

    Unechte Urkunde; Stempelabdruck; Herstellen einer unechten Urkunde;

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2023 - 203 StRR 149/23
    Zwar kann im Wege computertechnischer Maßnahmen wie der Veränderung eingescannter Dokumente eine (unechte) Urkunde hergestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09 -, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 684/98 -, juris).

    Es fehlen hinreichende Ausführungen zur Gestaltung sowohl der vom Angeklagten digital gespeicherten als auch der in Papier gefertigten Bescheinigungen (vgl. zum Erfordernis der Beschreibung BayObLG, Beschluss vom 22. Juli 2022 - 202 StRR 71/22 -, juris; beispielhaft auch BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 684/98 -, juris).

    Ausführungen zum Herstellungsprozess, der verlässliche Rückschlüsse auf das Erscheinungsbild der Bescheinigungen zulassen würde (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 684/98 -, juris), finden sich in den Urteilsgründen nicht.

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2023 - 203 StRR 149/23
    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die dem Schuldspruch im angefochtenen Urteil zugrunde liegenden Feststellungen tatsächlicher oder rechtlicher Art unklar, lückenhaft, widersprüchlich oder so knapp sind, dass sich Art und Umfang der Schuld nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maße bestimmen lassen und die erstinstanzlichen Feststellungen deshalb keine ausreichende Grundlage für die Entscheidung des Berufungsgerichts sein können (st. Rspr., grundlegend BGHSt 62, 155, juris Rn. 20 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 66. Aufl. § 318 Rn. 16 ff.; KK/Paul StPO 9. Aufl. § 318 Rn. 7 ff., jeweils m.w.N.).

    Eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ist auch dann unwirksam, wenn unklar bleibt, ob sich der Angeklagte überhaupt strafbar gemacht hat (BGHSt 62, 155 a.a.O.; Senat, Beschluss vom 9. Februar 2023 - 203 StRR 497/22-zur Veröffentlichung vorgesehen; BayObLG, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 202 StRR 4/20 -, juris Rn. 4).

  • BayObLG, 29.02.1988 - RReg. 5 St 251/87
    Auszug aus BayObLG, 30.05.2023 - 203 StRR 149/23
    Auch sie stellen nicht ohne weiteres unechte oder gefälschte Urkunden dar (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09 -, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10 -, juris; BayObLG NJW 1989, 2553, 2554; Zieschang in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl., §âEUR...267 Rn. 128 m.w.N.).

    Dafür muss die Reproduktion jedoch den Anschein einer von einem bestimmten Aussteller herrührenden Gedankenäußerung vermitteln, also einer Originalurkunde so ähnlich sein, dass die Möglichkeit einer Verwechslung nicht ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09 -, juris Rn. 8; BayObLG NJW 1989, 2553, 2554).

  • OLG Hamburg, 07.08.2018 - 2 Rev 74/18

    Fälschung beweiserheblicher Dateien sowie Urkundenfälschung bei einer Datei mit

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2023 - 203 StRR 149/23
    cc) Soweit das Amtsgericht den Angeklagten wegen der Fälschung beweiserheblicher Daten verurteilt hat, ist darauf hinzuweisen, dass alleine das vom Tatrichter festgestellte elektronische Speichern einer manipulierten Urkunde nicht genügt, um den Tatbestand von § 269 Abs. 1 StGB zu erfüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09 -, juris Rn. 13 zu einem gespeicherten manipulierten notariellen Kaufvertrag; OLG Hamburg, Beschluss vom 7. August 2018 - 2 Rev 74/18 -, juris zu einem manipulierten ärztlichen Attest; vgl. auch Erb in MüKoStGB, 4. Aufl., § 269 Rn. 44).
  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2023 - 203 StRR 149/23
    aa) Urkunden im Sinne von § 267 Abs. 1 StGB sind verkörperte Erklärungen, die ihrem gedanklichen Inhalt nach geeignet und bestimmt sind, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lassen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 19. Februar 1953 - 3 StR 896/52, BGHSt 4, 60, 61, und vom 11. Mai 1971 - 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140, 141).
  • BayObLG, 22.07.2022 - 202 StRR 71/22

    Urkundenfälschung - Vorlage eines verfälschten Impfausweises

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2023 - 203 StRR 149/23
    Es fehlen hinreichende Ausführungen zur Gestaltung sowohl der vom Angeklagten digital gespeicherten als auch der in Papier gefertigten Bescheinigungen (vgl. zum Erfordernis der Beschreibung BayObLG, Beschluss vom 22. Juli 2022 - 202 StRR 71/22 -, juris; beispielhaft auch BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 684/98 -, juris).
  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 171/09

    Anforderungen an die Urteilsbegründung im Hinblick auf die einzelnen objektiven

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2023 - 203 StRR 149/23
    Die Urteilsgründe müssen jedoch auch bei gleichgelagerten Sachverhalten so abgefasst werden, dass sie erkennen lassen, welche der festgestellten Tatsachen den einzelnen Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen sind und sie ausfüllen können (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 171/09 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.02.2023 - 203 StRR 497/22

    Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung bei ungenügenden Feststellungen zum

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2023 - 203 StRR 149/23
    Eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ist auch dann unwirksam, wenn unklar bleibt, ob sich der Angeklagte überhaupt strafbar gemacht hat (BGHSt 62, 155 a.a.O.; Senat, Beschluss vom 9. Februar 2023 - 203 StRR 497/22-zur Veröffentlichung vorgesehen; BayObLG, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 202 StRR 4/20 -, juris Rn. 4).
  • BGH, 19.02.1953 - 3 StR 896/52
  • BayObLG, 18.03.2021 - 202 StRR 19/21

    Revision; Aufhebung; Zurückverweisung; Berufung; Berufungsbeschränkung;

  • BayObLG, 26.02.2020 - 202 StRR 4/20

    Rechtsfehlerhafte Annahme der Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung wegen

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